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Erbschaften und Vermächtnisse

Wird die Universität im Rahmen einer Erbschaft bedacht, führen wir die rechtliche Prüfung durch, leiten die notwendigen juristischen Schritte ein und begleiten die Vorbereitung der formellen Entscheidfindung durch die zuständigen universitären Instanzen.

Das Merkblatt zur Vorgehensweise bei Erhalt einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses ist gegenwärtig in Überarbeitung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die UZH Foundation