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Recht und Datenschutz

Integrität in der Wissenschaft

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Zürich (Intergritätsverordnung) am 1. September 2020 ist das Prorektorat Forschung für Meldungen und Untersuchungen im Bereich der wissenschaftlichen Integrität zuständig. Neu sind für die gesamte UZH eine Vertrauensperson und ihre zwei Stellvertretenden sowie ein Integritätsbeauftragter und seine Stellvertreterin tätig (Informationen Wissenschaftliche Integrität).

Das Verfahren wird vom Integritätsbeauftragten bzw. seiner Stellvertreterin und der Geschäftsstelle Wissenschaftliche Integrität geleitet. Recht und Datenschutz steht unterstützend und beratend der Geschäftsstelle Wissenschaftliche Integrität zur Verfügung.