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Recht und Datenschutz

Versicherungen

Die Universität Zürich ist als selbstständige öffentlichrechtliche Anstalt des Kantons Zürich in das Versicherungskonzept des Kantons Zürich eingebunden (RRB 845/2003).

Die Zuständigkeiten und das Verfahren beim Eintritt von Schadenfällen, welche die Universität betreffen, werden in der

Weisung der Universität Zürich über das Versicherungswesen und die Bearbeitung von Schadenfälle (PDF, 113 KB)

geregelt. Weiterführende Informationen enthält zudem die Weisung der Finanzdirektion des Kantons Zürich.

Gemäss dem Versicherungskonzept(RRB-2017-560) trägt der Kanton seine Risiken grundsätzlich selbst. Versicherungen werden nur in Ausnahmefällen abgeschlossen. Ausnahmen für Abschluss einer Versicherung gibt es nur dort,

  • wo es eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung gibt (z.B. Unfallversicherung oder Sachversicherung bei Leasing- oder Mietverträgen),
  • wo es zu vielen oder komplexen Schadenfällen kommen kann (z. B. Fahrzeugschäden oder Medizinalhaftpflicht),
  • wo der Kanton Interesse an einem Versicherungsschutz für Dritte hat (z. B. freiwillige Unfall-Ergänzungsversicherung).

Diese Regelung beruht auf der Überlegung, dass für den Kanton im Gegensatz zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) keine Notwendigkeit besteht, Versicherungen abzuschliessen und die Prämien insgesamt und über mehrere Jahre betrachtet wesentlich grösser wären als die bezahlten Schäden.

Der Kanton Zürich und seine Organisationen sind in der Lage, ein beachtliches Schadenpotential selber zu tragen. Ob im konkreten Einzelfall eine Versicherung abgeschlossen werden kann und soll, ist unter Beizug des Versicherungsdienstes des Kantons Zürich abzuklären.

Hinweise:

  • Motorfahrzeuge: Für die Einlösung und Ausserbetriebsetzung von Motorfahrzeugen finden Sie alle Informationen auf der Webseite des Versicherungsdienstes. Die Fahrzeuge können direkt bei der Versicherung an- und abgemeldet werden. Die Versicherungsprämie trägt die Finanzdirektion Kanton Zürich. Dem Versicherungskonzept des Kantons Zürich entsprechend besteht nur eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, jedoch keine Kaskoversicherung.
  • Drohnen: Alle Drohnen ab einem Eigengewicht von 250g müssen zwingend über eine Haftpflichtversicherung verfügen mit mindestens 1 Mio. Fr. Deckungssumme. Drohnen können beim Versicherungsdienst angemeldet werden. Die Prämie wird von der Finanzdirektion Kanton Zürich übernommen.
  • Transport, Lagerung, Zwischenlagerung oder Ausstellungen: Es kann beim Versicherungsdienst eine Offerte verlangt werden. Die Prämie wird durch die Organisationseinheit getragen, welche auch den Transport oder die Lagerung veranlasst.
  • Klinische Versuche und Forschungsprojekte in der Humanforschung: Für die Universität Zürich besteht ein Rahmenvertrag bei einer Haftpflichtversicherung. Entsprechende Forschungsprojekte sind dem Versicherungsdienst zu melden.
  • Kaskoversicherung für Schäden am Privatwagen im Zusammenhang mit dienstlichen Fahrten im Interesse des Arbeitgebers im Sinne von § 68 Abs. 6 der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO, LS 177.111): Bitte Schadenfälle dem kantonalen Versicherungsdienst melden.

Die Organisationseinheiten sollen wenn möglich keine Verpflichtungen zum Abschluss von Versicherungen eingehen, sondern auf die Regeln der Staatshaftung verweisen (Staatshaftungsgesetz des Kantons Zürich, LS 170.1). Gegebenenfalls ist der kantonale Versicherungsdienst beratend beizuziehen. Soll ausnahmsweise eine Versicherung abgeschlossen werden, ist der kantonale Versicherungsdienst für den Abschluss der Police zuständig.

Die für die Universität Zürich bestehenden Versicherungen finden Sie im Versicherungsverzeichnis (PDF, 166 KB).

Nicht zuständig ist der Versicherungsdienst für Unfälle von Mitarbeitenden. Diese sind mit dem entsprechenden Formular direkt bei der Abteilung Personal bzw. der Abteilung Professuren zu melden.

Alle Informationen zum Thema Versicherungen finden Sie auf: www.zh.ch/versicherungen Der  Versicherungsdienst kann auch telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden.

Ansprechpartner beim Versicherungsdienst des Kantons Zürich

Stefan Hämmerli, Leiter Versicherungsdienst
+41 43 259 33 09

Matthias Huber, Versicherungsdienst
+41 43 259 48 59