Verantwortlichkeiten und Kontakt
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung zur Umsetzung der exportkontrollrechtlichen Vorgaben der einzelnen Länder liegt bei derjenigen Person, die den Wissensaustausch vornimmt oder Waren und Software grenzüberschreitend liefert. Die übergeordnete Gesamtverantwortung haben jedoch die Budget- und Führungsverantwortlichen der einzelnen Einheiten (z.B. Projektverantwortliche/r, Leitung Verantwortungsbereich, Leitung Einheit etc.). Die verfassungsrechtliche garantierte Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung von gesetzlich oder per Verordnung definierten Verboten oder Einschränkungen betreffend die Verbreitung von bestimmten Gütern und Technologien sowie bestimmter Finanzmassnahmen.
Fachstelle Exportkontrolle UZH
Bei exportkontrollrelevanten Sachverhalten oder Fragen dazu steht die Fachstelle Exportkontrolle der UZH mit ihrer Expertise zur Verfügung. Sie informiert über die geltenden Bestimmungen, bietet Beratung und evaluiert, ob bestimmte Tätigkeiten von der Exportkontrolle betroffen sind.
Kontakt: karina.widmer@rud.uzh.ch oder rechtsdienst@rud.uzh.ch
Leistungsumfang der Fachstelle Exportkontrolle
- Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für UZH-Mitarbeitende zum Thema Exportkontrolle und Sanktionen
- Evaluation der Exportkontroll-Relevanz gemeinsam mit den Forschenden und Bereichen (Prorektorat Forschung, PA, Lehre, etc.)
- Unterstützung bei der Einholung von Genehmigungen über das SECO automatisierte Antragssystem (ELIC)
- Unterstützung des Aufbaus eines Internal Compliance Programmes (ICP), insb.:
- Vorschlag für Governance (Gremien, Entscheidungsbefugnisse, Verantwortlichkeiten) z. H. der UL
- Vorschlag für Verhaltenskodex, Richtlinien inkl. Red Flags, Checklisten und Prozessen
- Erstellen und Durchführen von Schulungen
- EK-spezifische Pflege des nationalen und internationalen Netzwerkes (ETH/UNI Bern, EECARO, LERU u.a.)
- Ansprechperson für das SECO bezüglich Exportkontrollen und Sanktionen
- Ansprechperson für Exportkontrollverantwortliche