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Recht und Datenschutz

Abgeschlossene Vernehmlassungen

Vernehmlassung 2023-1

Teilrevision der Universitätsordnung (Stimmrecht und Kommissionen)

Zuständige Stelle: Abteilung Recht und Datenschutz

Mit Beschluss vom 13. Juni 2023 hat die Universitätsleitung der Vorlage «Teilrevision der Universitätsordnung (Stimmrecht und Kommissionen)» zugestimmt und diese für die UZH-interne Vernehmlassung freigegeben. Die Vorlage sieht eine Erweiterung der Stimmrechte der Standesdelegierten in der Erweiterten Universitätsleitung bei Geschäften betreffend akademische Titel vor. Weiter sollen die Bestimmungen zu den Kommissionen und zur Universitätsbibliothek angepasst werden.

Synopse Teilrevision UniO (Stimmrecht und Kommissionen) (DOCX, 62 KB)

Erlaeuterungen Vnl Teilrevision UniO (Stimmrecht und Kommissionen) (DOCX, 44 KB)

Frist: 30.10.2023
Adresse für Stellungnahmen: rechtsdienst@rud.uzh.ch  
Kontaktperson für Rückfragen: Andreas Meier, Fachführung Rechtsetung, andreas.meier7@uzh.ch, +41 44 634 43 78
Letzte Aktualisierung: 28.06.2023
Eingegangene Stellungnahmen: 01 WWF (PDF, 149 KB) 02 MNF (PDF, 339 KB) 03 VFFL (PDF, 272 KB) 04 VAUZ (PDF, 295 KB) 05 V-ATP (PDF, 291 KB) 06 RWF (Verzicht) (PDF, 63 KB) 07 VSF (Verzicht) (PDF, 104 KB) 08 Kommission Lehre und Studium (Verzicht) (PDF, 111 KB)

 

Vernehmlassung 2022-1

Totalrevision des Reglements über den Einsatz von Informatikmitteln (REIM) und neue Weisung über die Netzwerksicherheit (WNS)

Zuständige Stelle: Prorektorat Professuren und wissenschaftliche Information

Mit Beschluss vom 1. Februar 2022 (ULB 2022-43) hat die Universitätsleitung der Vorlage «Totalrevision des Reglements über den Einsatz von Informatikmitteln («REIM V2.0»)» zugestimmt und diese für die UZH-interne Vernehmlassung freigegeben.

Das seit 2006 geltende Reglement über den Einsatz von Informatikmitteln («REIM»), welches 2017 letztmals teilrevidiert wurde, entspricht nicht mehr in allen Aspekten den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen im Bereich der Informationssicherheit und des Datenschutzes. Es wird deshalb einer Totalrevision unterzogen («REIM V2.0»).

Mit der Inkraftsetzung des REIM V2.0 soll gleichzeitig auch die Weisung über die Netzwerksicherheit («WNS») universitätsweit in Kraft gesetzt werden. Mit der Weisung werden die heute nötigen und zu erwartenden Minimalstandards für Netzwerke sowie für den Anschluss von Systemen an diese schriftlich festgelegt. Damit wird die Netzwerksicherheit UZH-weit erhöht und die Risiken von Netzwerkausfällen, Cyberangriffen, Datendiebstahl etc. können entsprechend reduziert werden.

Dokumente Vernehmlassung (PDF, 752 KB)

 

Frist: 10.05.2022

Adresse für Stellungnahmen: kathrin.birrer-kaegi@uzh.ch

Kontaktperson für Rückfragen: Kathrin Birrer, Zentrale Informatik, kathrin.birrer-kaegi@uzh.ch, 044 63 41797

 
 
Dokumente: Vernehmlassungsvorlagen, erläuternder Bericht, Antwortformular, Begleitschreiben
Letzte Aktualisierung: 14.02.2022
Erlass: Reglement über den Einsatz von Informatikmitteln an der Universität Zürich (REIM