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Recht und Datenschutz

Paketlösung UZH

Merkblatt zur Verwendung der Dokumente

Die Universitätsleitung hat den Gebrauch der nachfolgend aufgelisteten Standarddokumente an der UZH für neue Vertragsabschlüsse ab dem 1. Juli 2016 für verbindlich erklärt. Es gilt die jeweils aktuelle publizierte Version.

Lesen Sie sich bitte das beigefügte Merkblatt durch. Dort wird erläutert, welche Standarddokumente, Erklärungen und Bestimmungen im Rahmen einer Auftragsdatenbearbeitung verwendet werden müssen.
Merkblatt Datenbearbeitung durch Dritte (PDF, 121 KB)

Weiterführende Informationen

Wer ist für die Datenbearbeitung verantwortlich?

Die Paketlösung ist für Fälle konzipiert, in denen die ver­ant­wort­li­chen Forschenden bzw. die UZH als Datenverantwortliche (Controller) gelten. Der beigezogene Dritte, der die Daten in ihrem Auftrag bearbeitet, wird Auf­trags­daten­be­arbeiter (Processor) genannt.

 

Das Allgemeine Da­ten­schutz­kon­zept ist für Fälle gedacht, in denen die UZH Auf­trag­neh­mer­in (Processor) ist, d. h. wenn ein auf­trag­ge­ben­der Dritter (Controller) Daten an die UZH zur Bearbeitung überträgt.