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Recht und Datenschutz

Allgemeines Datenschutzkonzept der UZH

Zweck des allgemeinen Datenschutzkonzeptes der UZH

Das allgemeine Datenschutzkonzept der UZH dient zur Vorlage gegenüber einem Auftraggeber, für den Fall, dass die UZH Auftragnehmerin einer Datenbearbeitung im Auftrag ist.

Mit dem allgemeinen Datenschutzkonzept der UZH wird dem Auftraggeber auf dessen Aufforderung hin aufgezeigt, welche grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Bearbeitung von Personendaten an der UZH gelten und wie diese umgesetzt werden.
UZH Allgemeines Datenschutzkonzept (PDF, 71 KB)

Das allgemeine Datenschutzkonzept der UZH finden sie hier auch auf Englisch.

Weiterführende Informationen

Wer ist für die Datenbearbeitung verantwortlich?

Das Allgemeine Da­ten­schutz­kon­zept ist für Fälle gedacht, in denen die UZH Auf­trag­neh­mer­in (Processor) ist, d. h. wenn ein auf­trag­ge­ben­der Dritter (Controller) Daten an die UZH zur Bearbeitung überträgt.

 

Die Paketlösung ist für Fälle konzipiert, in denen die ver­ant­wort­li­chen Forschenden bzw. die UZH als Datenverantwortliche (Controller) gelten. Der beigezogene Dritte, der die Daten in ihrem Auftrag bearbeitet, wird Auf­trags­daten­be­arbeiter (Processor) genannt.